Internationaler Sportbootschein für den Urlaub
Wer auch im Urlaub Boote chartern können möchte, der muss im Zweifelsfall eine ganze Reihe von Lizenzen erwerben, die ihm dieses ermöglichen, ohne mit den jeweiligen Behörden in Konflikt zu geraten.

Zuerst muss die Unterscheidung vorgenommen werden, ob der Bootsführerschein für Binnengewässer oder die See erworben werden soll. Ersterer Führerschein heißt entsprechend Sportbootführerschein Binnen, letzterer Sportbootführerschein See. Wer sich noch nicht darüber im Klaren ist, wo er im Urlaub Boote führen können möchte, der kann auch beide Führerscheine gemeinsam erwerben und ist damit flexibler. Eine weitere Verschärfung kann sich bei dem Chartern eines Bootes auf dem Meer ergeben. Hier ist meistens der freiwillige Sportküstenschifferschein erforderlich, der auf dem Sportbootführerschein See aufbaut. Erworben werden kann dieser, wenn man mindestens 300 Seemeilen Praxiserfahrung nachweisen kann.
Woran ebenfalls häufig nicht gedacht wird, ist, dass neben dem Bootsführerschein meistens auch eine Funkerlizenz erworben werden muss, was in vielen Revieren auf den Binnengewässern erforderlich ist. Die genaue Bezeichnung hierfür lautet UKW-Sprechfunkzeugnis und es sollte geprüft werden, ob die jeweiligen Behörden der Seeämter im Urlaubsland ein solches Zeugnis als notwendig erachten.
Zudem können von den Behörden weitere Nachweise verlangt werden, die sich zum Beispiel auf Notsituationen auf dem Wasser beziehen. So kann es etwa erforderlich werden, den Sachkundenachweis für Seenotsignale zu erbringen.